Sperrung des Zechengeländes für Autofahrer
Es haben sich an den vergangenen beiden Freitagen jeweils ca. 50 Personen auf dem ehemaligen Zechengelände mit ihren PKWs getroffen, was derzeit aufgrund der Vor-schriften der Coronaschutzverordnung nicht zulässig ist. Die Versammlungen wurden zunächst durch die Polizei aufgelöst. Da die Personen jedoch zu großen Teilen unein-sichtig waren und zu befürchten war, dass es kurze Zeit später an gleicher Stelle erneut zu Zusammenkünften kommen würde, wurde das Gelände durch die Stadt Ahlen für die gesamten Wochenenden für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Eine Wiederholung des vorgenannten Szenarios ist auch an den kommenden beiden Wochenenden anzunehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen Wetterprognosen, so die Ordnungsbehörde. Anlieger dürfen die Absperrung passieren und die Sperren kurz zur Seite räumen.
Daher hat die Stadt Ahlen beschlossen, das Gelände zu folgenden Zeiten vorsorglich zu sperren:
24.04., 20:00 Uhr – 27.04., 06:30 Uhr
30.04., 20:00 Uhr – 04.05., 06:30 Uhr