Maskenpflicht auch im Ahlener Osten und Süden
Übersichtlicher und bestimmter ist die Allgemeinverfügung, die die Stadt Ahlen am Donnerstagabend erlassen hat. Sie präzisiert mit Wirkung ab Freitag, 23. Oktober, die Regelungen, die in der letzten Woche nach Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 angeordnet worden waren. Weiterhin gilt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung für den öffentlichen Raum gilt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
Für den Osten:
Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz
Emanuel-von-Ketteler-Str
Hansastraße
Ostbredenstraße
Rottmannstraße (zwischen Gebr.-Kerkmann-Platz und Im Brunnenfeld)
Wetterweg
Zeche Westfalen
Für den Süden:
Am Röteringshof (von der Weidenstraße bis zur Dolberger Straße)
Gemmericher Straße
Quelle: Stadt Ahlen