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Förderzusage in Höhe von 312.000 Euro

Mark Gronnenberg am 3.8.2021

Förderzusage in Höhe von 312.000 Euro

Als Landesbauministerin möchte sie gerne sehen, was mit den Fördermitteln passiert. Und das am besten vor Ort.

Aus diesem Grund trafen sich die Ministerin Ina Schnarrenbach, im NRW-Kabinett zuständige Ressortchefin für Heimat und Bauen, mit Bürgermeister Dr. Alexander Berger sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung am Kreisverkehr Hansastraße. Im Gepäck eine Förderzusage in Höhe von 312.000 Euro. Schließlich fließen die Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Ahlen Süd-Ost“ überwiegend in Projekte, die in Sichtweite des Übergabeortes umgesetzt werden.

„Für mich ist es immer wichtig, wenn Anträge auf Städtebauförderung auch politisch gewollt und mit Ratsbeschlüssen unterlegt sind“, freute sich die Ministerin über die breite Unterstützung aus der Politik.

Dr. Alexander Berger, selbst ein Kind der schönen Kolonie, war es eine Herzensangelegenheit den Zuwendungsbescheid persönlich in Empfang zu nehmen und zu quittieren. Im Zuge dessen verwies Berger auf noch folgende Projekte, wie z.B. die anstehende Neugestaltung des Dr.-Paul-Rosenbaum-Platzes.

Mit Programmjahr 2021 fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung verkehrliche Umgestaltung und „Branding-Prozess“ der oberen Hansastraße, finanziert eine Pauschale zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Stadtteilkonzept „Barrierefreier fuß- und radverkehrsfreundlicher Süd/Osten“ sowie Pauschalen zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Weitere Mittel gehen in das Hausfassaden- und Hofflächenprogramm und den Verfügungsfonds zum Anstoß von privatem und gemeinschaftlichem Engagement.

Übersicht der geförderten Maßnahmen:

Städtebauliche Planung „Verkehrliche Umgestaltung der oberen Hansastraße (förderfähige Kosten 75.000 Euro): Ausschreibung und Beauftragung eines Fachbüros für Verkehrsplanung. Untersuchungsauftrag.

„Branding Prozess obere Hansastraße“ (förderfähige Kosten: 20.000 Euro): Durchgeführt werden soll zur Profil- und Markenbildung ein sog. „Neighbourhood Branding“ unter breit angelegter Beteiligung der Bewohner, Anlieger, Gewerbetreibenden und des bestehenden Akteursnetzwerkes im Stadtteil.

Pauschale zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Stadtteilkonzept „barrierefreier fuß- und radverkehrsfreundlicher Süd/Osten“ (förderfähige Kosten: 200.000 Euro): Zur Verbesserung der sicheren und barrierefreien Bewegung und Führung von Fußgängern und Radfahrern durch das Stadterneuerungsgebiet und Umsetzung erster baulich-investiver Maßnahmen.

Pauschale zur Aufwertung des Wohnumfeldes (förderfähige Kosten: 25.000 Euro): Geplant werden Verbesserungen- und Verschönerungsmaßnahmen im direkten Wohnumfeld, die den Wohn- und Lebenswert der Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil stärken.

Pauschale Hausfassaden- und Hofflächenprogramm (förderfähige Kosten: 75.000 Euro): Profilierung und Standortaufwertung soll den Einsatz von privatem Kapital im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses durch Förderanreiz auslösen.

Pauschale Verfügungsfonds (förderfähige Kosten: 50.000 Euro): Einrichtung eines Etats zum Anstoß von privatem und gemeinschaftlichem Engagement. Förderfähig sind max. 5 Euro/Einwohner pro Jahr. Je Einzelprojekt können max. 15.000 Euro beantragt werden.

 

    

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